
Hanf-Geschichte & Kultur
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Anbau-Indoor-Outdoor
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Speisen & Öl
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Sorten,Verwendung
und Wirkung
HANFSAMEN KAUFEN
Gesetz & Politik
Gründe für das fast Weltweite Verbot von Cannabis(v.männlichem!!!!wie weiblichen Hanf)
Die Antwort auf die Frage,warum eine Pflanze die schon seit hunderten von Jahren genutzt wird und keinem Menschen körperlich je geschadet hat,von
ab 1925
Eine Kuriose Zeit-Straftaten,die in den südlichen Grenzstaaten begangen
wurden,sind in der
Öffentlichkeit sofort dem Konsum von Cannabis zugeschrieben worden
1931
Am Tiefpunkt der Wirtschaftskrise! startete Anslinger mit einem Sonderetat von
100.000$, "seinen"
Krieg gegen Marihuana und die Konsumenten-&dazu war alles Recht:
Plakate,Fernsehfilme,das ver-
breiten gefälschter Horror-Artikeln (zb.: Blutrausch nach Marihuana Konsum,..)
und auch eines der
öffentlichkeits-wirksamsten Mittel-ärztliche Gutachten- Das erste Gutachten
wird für 2000$ vom
Gefängnisarzt!! A.E. Fossier erstellt,darin heißt es zb.: "Die herrschende Rasse&
die aufgeklärtesten
Länder sind alkoholisch, derweil die Länder und
Nationen,die Hanf & Opium verfallen sind, (...) -
sowohl geistig als auch
physisch zu Grunde gegangen sind".
Mit derartig makraben Scherzen als Ausrede(Million Alkoholtote jährlich sind
bittere Wahrheit) und
noch vielen andern Mitteln,geht das Lügen auch in unserer Zeit weiter.
14.10.1916
Das amerikanische Landwirtschaftsministerium veröffentlicht ein Bulletin über "Hanfwerg als Material zur Papierherstellung" zuhanden von "Personen, die an einer ökonomischen Papierherstellung interessiert sind, besonders print and book manufactures". Im Bulletin (Nr. 404) wird unter anderem festgehalten, dass dank moderner Fasergewinnungstechnik aus einem Hektar Hanf dieselbe Papiermenge hergestellt werden kann, wie aus 4.1 Hektar Wald
Rückblickend darf vermutet werden, dass dieses Bulletin einer der Hauptgründe war, dass sich ein finanzstarkes Trio, bestehend aus Randolph Hearst, der Firma "Du Pont", sowie Andrew Mellon für das Kraut zu interessieren begannen und wenige Jahre später einen gewaltigen und schonungslosen Feldzug gegen Hanf führten.
Hearst war
Eigentümer der damals grössten "Paper Manufacturing Company", Wald-
und Papierfabrikenbesitzer, sowie Zeitungsmagnat. Der Chemieriese Du Pont wird
nicht nur im Textilfaserbereich vom Hanf konkurrenziert, sondern ist auch
Lieferant der Sulfide für die Papierherstellung aus Holz (und steht somit in
florierender Geschäftsbeziehung zu Hearst) Der Bankier Mellon, zweitreichster
Mann der USA, Finanzminister und Hauptfinancier der Firma Du Pont ist nebenbei
auch noch Onkel der Ehefrau eines gewissen Harry Anslinger.
Das
US-Landwirtschaftsministerium schrieb in seinem Bulletin Nr. 404, daß durch die
Entwicklung einer Schäl- und Erntemaschine Hanf "seine Bedeutung als größter
landwirtschaftlicher Industriezweig wiedererlangen wird" [3]
. 1938 wurde eben diese Maschine in Fachzeitschriften wie Popular mechanics und
Mechanical engineering vorgestellt. Die wirtschaftlichen Prognosen für die sich
nun ergebenen Möglichkeiten zum Massenanbau von Hanf sahen überaus günstig
aus, da Faserhanf sehr vielseitig nutzbar und der Anbau sehr effektiv ist. So
wurde auch auf dem Sektor der Zellstoffverarbeitung und der Energiegewinnung im
Auftrag des US-Landwirtschaftsministeriums mit Erfolg geforscht. Durch diese
technische Entwicklung bekamen die großen Holz-, Papier, und
Zeitungsunternehmen
wie die Hearst Paper manufacturing Division oder Kimberly Clark plötzlich
ernstzunehmende Konkurrenz, denn Papier aus Hanf, das bis 1883 noch ca. 80%
Marktanteile besaß, ist qualitativ hochwertiger und wäre durch den technischen
Fortschritt
wesentlich günstiger
in der Herstellung. Der an Waldbestände gebundenen Papierindustrie drohten große
Verluste. In dieser Zeit patentierte der Chemie- und Sprengstoffhersteller Du
Pont sowohl sein Verfahren zur Herstellung von Kunstfasern und Plastik aus Öl,
als auch das Sulfat/Sulfitverfahren zur Papierherstellung aus Holzzellmasse.
"Kunststoffe werden bei der Herstellung einer Bandbreite von Produkten
verwendet, die in der Vergangenheit aus natürlichen Materialien gefertigt
wurden" [4], schrieb Lammont DuPont 1939 im Popular
mechanics. Bei diesen Produkten handelt es sich beispielsweise um Dynamit und
TNT, auf diesem Sektor hat Du Pont seit Anfang des 20. Jahrhunderts durch Aufkäufe
kleinerer Sprengstoffhersteller eine Monopolstellung auf dem US-amerikanischen
Markt inne. DuPont kontrollierte 1902 ca. zwei Drittel der industriellen
Sprengstoffproduktion und deckte 40% des Munitionsbedarfs der Alliierten im
ersten Weltkrieg. Das Verfahren zur Herstellung von Sprengstoff aus Zellulose
ist ähnlich der Herstellung von Kunstfasern und Plastik aus Zellulose, und
bisher wurde TNT und Dynamit aus Hanfwerk hergestellt [5].
Durch die Beherrschung des Sprengstoffmarktes und die führende Stellung in der
Kunstfaserforschung ergab sich eine Chance zur weiteren Monopolisierung, denn
mit Hilfe der Patente konnte DuPont nun unabhängig von Zulieferern und
Kleinbauern die Herstellung von Kunstfasern kontrollieren. Hanf ist genau in
diesen Bereichen ein qualitativ hochwertiger Konkurrent für Kunststoff und
Plastik. Es lag also absolut im Interesse der Kunstfaserindustrie, daß Hanf
verboten wurde.
Andrew Mellon, Angehöriger der damals hinter DuPont zweitreichsten Bankier- und Unternehmerfamilie Amerikas war über die "Mellon Bank of Pittsburgh", damals die sechstgrößte Bank der USA, wichtigster Geldgeber DuPonts. In seiner Funktion als Finanzminister im Kabinett Präsident Herbert Hoovers ernannte er den zukünftigen Mann seiner Nichte, Harry J. Anslinger, zum Leiter der neuorganisierten staatlichen Rauschgift- und Drogenbehörde FBNDD.
Ob diese
Verstrickung ein reiner Zufall ist oder nicht, sie bewirkte, daß von nun an mit
staatlichen Mitteln massiv gegen Cannabis vorgegangen wurde, wie es auch im
DuPont-Aktionärsbericht von 1937 angesprochen wurde: "Wir fordern radikale
Einschnitte bei der Steuergesetzgebung der Regierung. Sie könnte in ein
Instrument verwandelt werden, die Akzeptanz neuer Ideen des industriellen und
sozialen Wiederaufbaus zu beschleunigen" [6]. Mit diesen
"neuen Ideen des industriellen Wiederaufbaus" waren die bereits erwähnten
Kunstfasern- und Stoffe gemeint. Die Forderungen DuPonts wurden in die Tat
umgesetzt, am 14. April 1937 wurde von dem Chefberater des Finanzministeriums
Herman Oliphant ein Entwurf für ein Marihuana-Steuergesetz, das eine
Gewerbesteuer für Händler und eine Erwerbssteuer für den Kauf von Cannabis
beinhaltete, eingebracht. Der Handel mit Marihuana wurde von nun mit 1 Dollar
pro Unze, bzw. mit 100 Dollar, wenn der Händler nicht registriert war,
besteuert. Die Strafspanne bei Nichtbeachtung ging von 2000$ Geldstrafe bis fünf
Jahre Haft. Diese Steuer vertrieb kleine landwirtschaftliche Betriebe aus dem
Hanfanbaugeschäft, die bisher einen großen Teil der Gesamtproduktion von
Faserhanf ausmachten. Auch Ärzte nahmen wegen der erforderlichen komplizierten
Buchführung immer mehr Abstand davon, Cannabis zu verschreiben, was den Weg für
neue, synthetische Medikamente ebnete, die nicht in jedem Garten anbaubar sind.
Oliphant brachte den Gesetzesvorschlag direkt im Haushaltsausschuß des
Kongresses ein, auf diese Weise wurden andere zuständige Ausschüsse wie die für
Nahrung und Rauschgift, Landwirtschaft, Textil und Handel umgangen. Der
Haushaltsausschuß behandelt Gesetzentwürfe direkt im Plenum, ohne daß
diese vorher in anderen Ausschüssen debattiert werden müssen. Als dann das
Gesetz im Plenum des Kongresses zur Beratung und Abstimmung vorlag, kam aus dem
Publikum lediglich die Frage, ob der Amerikanische
Ärzteverband (AMA)
konsultiert wurde. Dieses wurde von dem Abgeordneten Vinson bestätigt. Er
behauptete: "Dr. Wharton (fehlerhafte Aussprache für Woodward) und die AMA
stimmen vollkommen mit uns überein" [7]. So wurde das
Gesetz verabschiedet und zog eine bis heute andauerndes Verbot von Cannabis nach
sich. Die dargestellten Übereinstimmungen wirtschaftlicher Interessen mit dem
parallel entstandenen "Marihuana tax act" könnten zufälliger Natur
sein. Eventuell hätten sich Kunstfasern, etc. auch mit Hanf als Konkurrenten
durchgesetzt. Es ist jedoch erstaunlich, daß der Anbau von Cannabis, obwohl
ursprünglich nur wenige der über 100 verschiedenen Arten das "gefährliche"
THC produzieren, prinzipiell geächtet wurde und z. B. in der Bundesrepublik
sein Anbau erst im Februar 1996 wieder eingeschränkt zugelassen wurde. Zudem
erscheinen das Zustandekommen des Gesetzes und die fadenscheinigen
Begründungen und
Argumente dafür sehr dubios. Im folgenden Abschnitt sollen diese Argumente näher
beleuchtet werden.
Welche Argumente gab es für und gegen das "Marihuana tax act"?
Das "Marihuana
tax act" wurde zwischen 1935 und 1937 in geschlossenen Sitzungen des
Finanzministeriums entworfen. Im Vorfeld startete das FBNDD einen wahren
Kreuzzug gegen Cannabis, und es wurden landesweit Bücher wie "Assassin of
youth" oder Filme wie
der von Anslinger
in Auftrag gegebene "Reefer Madness" verbreitet, die wahre
Horror-Szenarien beinhalteten und als Warnung vor Tod und Verderben durch
Marihuana gedacht waren. Als der Entwurf von Herman Oliphant vorgelegt und
debattiert wurde, gab es keine
wissenschaftliche
Erkenntnisse, die gegen Cannabis vorgebracht wurden, sondern lediglich ein Reihe
von Vorurteilen, die größtenteils aus der Presse und Polizeiberichten
entnommen wurden.
entnommen aus: New York Times, 6.7.1927
Eine
Witwe und ihre vier Kinder sind verrückt geworden, nachdem sie eine
Marihuana-Pflanze assen, so die Ärzte, die sagen, dass keinerlei Hoffnung
besteht, die Leben der Kinder zu retten, und dass die Mutter zeitlebens verrückt
sein wird. Die Mutter hatte kein Geld, um andere Lebensmittel für die Kinder zu
kaufen, die zwischen drei und fünfzehn Jahre alt waren; also sammelte sie
einige Kräuter und etwas Gemüse, das in ihrem Garten wuchs, um daraus ihr
Abendbrot zu bereiten. Zwei Stunden, nachdem Mutter und Kinder die Pflanzen
gegessen hatten, erlitten sie einen Anfall. Nachbarn, die Ausbrüche von irrem
Gelächter hörten, fanden die ganze Familie vom Wahnsinn befallen. Eine
Untersuchung ergab, dass das betäubende Marihuana im Gemüsegarten wuchs.
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MR. ANSLINGER: I have another letter from the prosecutor
at a place in New Jersey.
The
Interstate Commission on Crime
March 18, 1937
Charles Schwarz, Washington, DC
My Dear Mr. Schwarz:
That I fully appreciate the need for action, you may judge from the fact that last January I tried a murder case for several days, of a particularly brutal character in which one colored young man killed another, literally smashing his face and head to a pulp, as the enclosed photograph demonstrates. One of the defenses was that the defendant's intellect was so prostrated from his smoking marihuana cigarettes that he did not know what he was doing. The defendant was found guilty and sentenced to a long term of years. I am convinced that marihuana had been indulged in, that the smoking had occurred, and the brutality of the murder was accounted for by the narcotic, though the defendant's intellect had not been totally prostrate, so the verdict was legally correct. It seems to me that this instance might be of value to you in your campaign.
Sincerely yours,
Richard
Hartshorne
[...]
MR. ANSLINGER: In another place in Ohio, a young man shot the hotel clerk while trying to hold him up. His defense was that he was under the influence of marihuana. [...]
entnommen
aus: Hearing
Before a Subcommittee of the Committee on Finance United States Senate,
Seventy-Fifth Congress, First Session on H.R.6906 - July 12, 1937 Statement of
H. J. Anslinger, Commissioner of Narcotics, Bureau of Narcotics of the Treasury
Department
So wurde in der
Anhörung des 75. Kongresses vor dem Steuerausschuß des Repräsentantenhauses
vom 27.4. bis 4.5. 1937 von dem Drogenbeauftragten des Finanzministeriums Harry
Anslinger und Clinton Hester (einem weiteren Vertreter des
Finanzministeriums) u. a. folgende Argumente für das Steuergesetz vorgebracht [8]:
· Marihuana ist die gewalterzeugenste Droge der Menschheit.
· Die Wirkung ist tödlich.
· Opium hat gute Eigenschaften wie Dr. Jekyll und schlechte wie Mr. Hyde. Die neue Droge entspricht ganz und gar dem Monster Hyde, sie richtet unermeßlichen Schaden an.
· Sie wirkt auf Individuen unterschiedlich. Manche verlieren völlig das Gefühl für Zeit oder für Werte. Sie haben das Gefühl von physischer Kraft und Stärke. Andere werden tobsüchtig,...und können in diesem Zustand sogar Verbrechen begehen. Manche lachen hemmungslos. [...]
MR. ANSLINGER: In medical schools, the physician-to-be is taught that without opium he would be like a one-armed man. That is true, because you cannot get along without opium. But here we have drug that is not like opium. Opium has all of the good of Dr. Jekyll and all the evil of Mr. Hyde. This drug is entirely the monster Hyde, the harmful effect of which cannot be measured.
MR. ANSLINGER: It affects different individuals in different ways. Some individuals have a complete loss of sense of time or a sense of value. They lose their sense of place. That have an increased feeling of physical strength and power.
Some people will fly into a delirious rage, and they are temporarily irresponsible and may commit violent crimes. Other people will laugh uncontrollably. It is impossible to say what the effect will be on any individual. Those research men who have tried it have always been under control. They have always insisted upon that.
MR. MCCORMACK: Is it used by the criminal class?
MR. ANSLINGER: Yes, it is. It is dangerous to the mind and body, and particularly dangerous to the criminal type, because it releases all of the inhibitions. [...]
Nevertheless, it is one of the dangerous drugs that should be known only to be shunned--an intoxicant with the most vicious propensities.
entnommen aus: Hearing on H.R. 6906, July 12, 1937 Hearing Before a Subcommittee of the Committee on Finance United States Senate, Seventy-Fifth Congress, First Session on H.R.6906- July 12, 1937 : STATEMENT OF H. J. ANSLINGER, COMMISSIONER OF NARCOTICS, BUREAU OF NARCOTICS, DEPARTMENT OF THE TREASURY
Despite the fact that medical men and scientists have disagreed upon the properties of marihuana, and some are inclined to minimize the harmfulness of this drug, the records offer ample evidence that it has a disastrous effect upon many of its users. Recently we have received many reports showing the crimes of violence committed by persons while under the influence of marihuana. [...] The deleterious, even vicious, qualities of the drug render it highly dangerous to the mind and body upon which it operates to destroy the will, cause one to lose the power of connected thought, producing imaginary delectable situations and gradually weakening the physical powers. Its use frequently leads to insanity.
entnommen
aus: ADDITIONAL
STATEMENT OF H. J. ANSLINGER, COMMISSIONER OF NARCOTICS
Er kritisierte
auch die Presse, die ebenfalls durch die permanente Benutzung des Wortes
"Marihuana" von dem Industriestoff und Heilmittel ablenkte. Dieses war
ein wichtiger Hinweis, denn um solche und andere Thesen wie die, daß rund 50
Prozent aller Schwerverbrechen auf marihuanakonsumierende Ausländer zurückzuführen
seien, zu belegen, zitierte Anslinger hauptsächlich Zeitungsberichte aus seiner
sogenannten "Blutakte". Wie auch in späteren Jahren wurde Cannabis
funktionalisiert, um bestimmte
Gesellschaftsgruppen
zu diskreditieren und um gegen sie vorgehen zu können. In den 50er, 60er und
70er Jahren waren es rebellierende, nicht in das Bild des "American way of
life" passende Jugendkulturen, gegen die man über die Marihuana-Gesetze
eine Handhabe
hatte. In den 20er
und 30er Jahren waren es die auf den amerikanischen Arbeitsmarkt einfallenden
"potrauchenden Mexikaner" und farbige Jazz-Musiker, gegen die man sich
mit bösen Vorurteilen zu wehren versuchte. Permanent wurde eine Beziehung
zwischen Kriminalität, Mexikanern, bzw. Schwarzen und Cannabis hergestellt und
von der amerikanischen Boulevardpresse breitgetreten.
Dabei trat
besonders die Zeitungskette des bereits erwähnten Zeitungsmoguls Randolph
Hearst hervor, der daran ein tiefergehendes Intersse hatte. Es war vor allem
seine landesweit operierende Zeitungskette, die für die "Beweise"
Anslingers sorgten. Sie führte
zwischen 1916 und
1937 eine regelrechte Hetzkampagne gegen Cannabis durch, aber selbst Zeitungen
wie die New York times, berichteten in dieser Zeit häufig über
Vergewaltigungen und Autounfälle im Zusammenhang mit Marihuana.
Außer mit diesen Horrormeldungen, die Anslinger bei kritischen Nachfragen als Argumente anführte, war die Anti-Cannabispolitik nicht zu rechtfertigen. Die Fakten der Berichte aus dieser "Blutakte" Anslingers, die er zusammen mit seinen gesamten Unterlagen der Bibliothek von Cleveland überließ, wurden Jahre später wissenschaftlich ausgewertet, und keiner der Berichte wurde für echt gehalten [9] .
Neben der Ärzteschaft
gab es weitere Stimmen gegen das Gesetz, so aus der Richtung der Hanffaser-,
Schmieröl-, Hanfsamen- und Farbenindustrie, in deren Augen es keinen Sinn
ergab, gegen die Verarbeitung und Produktion dieser Pflanze mit einer derartig
rigide Steuer vorzugehen. Doch sie hatten gegen die Vehemenz, mit der das FBNDD
das Gesetz durchdrückte und die Tatsache, daß Cannabis bereits eine
internationale Ächtung erfahren hatte, keine Chance. Abgesehen davon gab es zu
dieser Zeit keinerlei wissenschaftlich
gesicherte
Erkenntnisse über die Folgen des Cannabis-Konsums, die die Marihuana-Steuer hätten
rechtfertigen können. Mehrere Studien dieser Zeit wie der Bericht der
"Indischen Hanfdrogen-Kommission" (India Hemp Drugs Commisiion
Report/1893/94) oder die Studie der "Siler-Kommission" konnten keine
Schäden beim Rauchen von Cannabis feststellten [10] und sogar
der stellvertretende Leiter der amerikanischen Gesundheitsbehörde Walter
Treadway beschrieb noch 1937 vor dem Cannabis-Untersuchungsausschuß des Völkerbundes
Marihuana als "gewohnheitsbildend genau wie Zucker und Kaffee" [11].
Anslinger und die Folgen seiner Politik
Sicherlich ist
es falsch, eine einzige Person für das Verbot von Cannabis verantwortlich zu
machen, denn diese Art der Politk spiegelt in gewisser Weise den Geist dieser
Zeit wider. Jedoch hatte das "Marihuana tax act" und die entsprechende
"Öffentlichkeitsarbeit" des
FBNDD, wofür
sich Harry Anslinger wie kein weiterer mit voller Leidenschaft einsetzte,
weitreichende Folgen. Anslinger blieb fast 30 Jahre lang an der Spitze des FBNDD
und etablierte mit seiner dubiosen Cannabis-Politik eine Drogenbürokratie, die
nach dem Ende der Alkohol-Prohibition 1933 kurz vor dem Ende stand. Da er seine
"unseriösen" Argumente gegen Cannabis nicht ewig vertreten konnte,
durchlebten seine
Ansichten über die Jahre einige obskure Wendungen: Behauptete er 1937 noch,
Marihuana mache gewalttätig, so war er 1948 der Meinung, Marihuana könnte von
Kommunisten dazu benutzt werden, die amerikanische Kampfmoral zu schwächen, da
es nahezu pazifistische Wirkungen habe [12].1951 rechtfertigte
er den "Boggs-act" zur amerikaweit einheitlichen Straffestlegung und
weiteren
Etablierung des Cannabis-Verbots mit der These, Cannabis führe zwangsläufig
zum Konsum härteren Drogen. Eine These, die auch heute noch in vielen Köpfen
steckt und immer wieder gegen Cannabis vorgebracht wird. Anslinger hatte begründete
Angst vor ihm widersprechenden Erkenntnissen, deshalb behinderte er jahrelang
jegliche Forschungen auf dem Cannabis-Gebiet. In New York wurde
eine immerhin
sechsjährige Untersuchung des Cannabis-Konsums in bestimmen Stadtteilen
durchgeführt. Benannt nach dem damaligen Bürgermeister LaGuardia, widerlegte
diese, ohne Anslingers Genehmigung durchgeführte Studie Anslingers Behauptung,
Marihuana
mache gewalttätig.
Daraufhin erklärte Anslinger, die verantwortlichen Ärzte würden im Gefängnis
landen, sollten sie je wieder ohne seine persönliche Genehmigung Experimente
mit oder Forschungsarbeiten über Marihuana durchführen [13].
Trotz dieser
Widersprüche und Irrationalitäten stimmte der Kongreß für die Beibehaltung
des Marihuana-Gesetze, auch wenn Hanf während des zweiten Weltkrieges im
Zeichen der Rohstoffknappheit eine kurze Wiedergeburt erlebte. Das amerikanische
Landwirtschaftsministerium forderte Bauern unter dem Motto "Hemp for
victory" verstärkt dazu auf, Faserhanf anzubauen. In diesen harten Zeiten
sah man wohlwollend über den "eigentlich bösen" Charakter von
Cannabis hinweg. Nach dem Krieg gelang es Anslinger jedoch, den Kampf gegen
Cannabis fortzuführen und sogar zu verstärken. Immer härtere Gesetze
wie das "Narcotic control act" wurden
festgelegt, die in
einigen Fällen sogar die Todesstrafe vorsahen. Der starke Einfluß der USA als
stärkster Geldgeber der Vereinten Nationen führte schließlich dazu, daß sich
die harte amerikanische Linie das FBNDD in der internationalen
Staatengemeinschaft durchsetzte. Harry Anslinger war 1947 Vorsitzender der
UN-Drogenkommission. In dieser Funktion erreichte er beispielsweise, daß
die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1954 beschloß, Hanf und seine Derivate hätten
keinerlei (!) therapeutischen Wert [14]. 1961 wurde Cannabis
mit der "Single convention of narcotic drugs" Morphin und ähnlichen
Substanzen gleichgesetzt und so wurden Fakten geschaffen, die nur sehr schwierig
wieder rückgängig zumachen sind, selbst wenn es den Länder gäbe, die dieses
anstrebten. Denn was einmal verboten ist, hat für immer den Anschein von
Verbrechen. Zwar entspannte sich die amerikanische Gesetzeslage nach Anslingers
Amtsabtritt 1962 wieder leicht, so wurde davon abgesehen, jeden Erstkonsumenten
sofort hart zu bestrafen, doch das Cannabis verboten ist, hat sich trotz
aktueller Lockerungen "verewigt". Dazu ein Zitat von Harry Anslinger:
"Wer nun noch in den USA Marihuana legalisieren will, verstößt gegen
internationale Übereinkommen. Nun kann mir niemand mehr innenpolitisch kommen.
Außerdem haben wir international unseren Standpunkt durchsetzen können, was
eine Bestätigung des Ansehens der USA ist" [15].
Man sieht am Beispiel der frühen amerikanischen Cannabispolitik, wie stark Drogenpolitik emotionalisiert und von Unwissenheit geprägt ist. Vordergründig scheint es, als gehe es um den Schutz der Gesellschaft, doch im Hintergrund stehen ganz andere Interessen und Interessengruppen. Es entwickelte sich also das Cannabisverbot in seinen Anfängen auf geradezu groteske Art und Weise. Aufbauend auf der Singel Convention von 1961 wurden im Laufe der Jahre weitere internationale Abkommen beschlossen die (wie die Single Convention) auch in Österreich Gültigkeit besitzen.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie bei unseren Studien:
Warum mußte Cannabis verboten werden? - Die Rolle der USA und der UN
Bei den beiden obigen Adressen handelt es sich um die schon erwähnte Hausarbeit von Gerrit Wiebe (Uni Hamburg). Der erste Teil dieser Arbeit ist wie gesagt auch auf dieser Seite zu finden, der zweite Teil geht dann detailiert auf die UN Drogengesetzgebung und deren Überwachungsorgane bzw. deren Sinn und Zweck ein. Lesenswert!
Die Kampagnen von Anslinger, Munch und Nahas - Chronologische Auflistung aller wichtigen Fakten Lesenswert!
Deutscher Text aus der Zeitschrift "HANF!" über die UN Drogenkontrolle
Artikel von Phillip O. Coffin über eine aktuelle Entwicklung der UN Drogenkontrolle (englisch)
Text über den Versuch der WHO eine Studie über Cannabis zurückzuhalten (englisch)
Literaturliste
GÜNTHER AMENDT: Der große weiße Bluff, Hamburg 1987.
HANS-GEORG BEHR: Von Hanf ist die Rede, Kultur und Politik einer Droge, Reinbek 1987.
HANS-GEORG BEHR: Von Hanf ist die Rede, Kultur und Politik einer Droge, Frankfurt 1993.
WILHELM BURIAN/IRMGARD EISENBACH-STANGL (HG.): Haschisch: Prohibition oder Legalisierung, Ursachen und Folgen des Cannabisverbotes, Weinheim 1982.
S.K. CHATTERJEE: Legal Aspects of international drug control, La Hague 1981.
COMMISSION ON NARCOTIC DRUGS (HG.): CND - What it is, what it does.
RALPH COSACK/ROBERTO WENZEL: Das Hanf-Tage-Buch, Hamburg 1995.
MATHEA FALCO: The making of a drug-free America, New York 1995.
JACK HERER: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf, Frankfurt 1993.
GUSTAV HUG-BEELI: Handbuch der Drogenpolitik, Tatsachen, Meinungen, Analysen, Lösungsvorschläge, Bern 1995.
JAMES A. INCIARDI: The war on drugs, Palo Alto 1986.
JAMES A. INCIARDI: Handbook of drug Control in the united states, Westport 1990.
PEGGY MANN: Marihuana alert, Library of congress 1985.
RONALD RIPPCHEN: Recht auf Rausch, Löhrbach 1995.
WOLFGANG SCHNEIDER: Risiko Cannabis?, Berlin 1995.
UNITED NATIONS (HG.): Single Convention on Narcotic Drugs, 1961, as amended by the 1972 Protocol Amending the Single Convention on Narcotic Drugs, Dokument V.95-51555, Wien 1995.
UNITED NATIONS (HG.): Report of the International Narcotics Control Board for 1995, Dokument V.95-59753, Wien/New York 1996.
UNITED NATIONS (HG.): The United Nations and Drug abuse control, New York 1989.
UNITED NATIONS (HG.): Declaration of the international conference on drug abus and illicit trafficking and comprehensive multidisciplinary outline of futer activities in drug abuse control, New York 1988.
UNITED NATIONS (HG.): International Narcotics Control Board, V.96-80141, Wien 1996.
[1]
vgl. Schneider, 1995, 29
[2]
Inciardi, 1990, 29
[3]
Herer, 1993, 46
[4]
Herer, 1993, 58
[5]
vgl. Herer, 1993, 60
[6]
Herer, 1993, 59
[7]
Herer, 1993, 65
[8]
vgl. Behr, 1993, 163
[9]
vgl. Herer, 1993, 67
[10]
vgl. Behr, 1993, 240
[11]
Herer, 1993, 55
[12]
Herer, 1993, 70
[13]
Inciardi, 1990, 38
[14]
Rippchen, 1995, Seite 77
[15]
Rippchen, 1995, Seite 78
zu Wirkung?
Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 die Ansicht vertreten, dass die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes geeignet sind, die von Cannabis ausgehenden Gefahren zu verringern und die Verbreitung der Droge zu beschränken. Diese Ansicht wird von der Realität widerlegt: Die von Cannabis ausgehenden Gefahren sind geringer als die der legalen Drogen Alkohol und Nikotin. Die Verbreitung der Droge wird durch das Verbot nicht beschränkt, sondern sogar gefördert. Der Rechtsphilosoph Michael Köhler kam zu der Einschätzung, dass das Cannabis-Verbot ein "kollektiver Irrweg" ist, der "nicht guten Gewissens weitergegangen werden kann" (5). Holland: Zahl der Drogentoten gesunken
Das Beispiel
Holland zeigt, was passiert, wenn nicht nur der unmittelbare Konsum, sondern
auch der Handel von Cannabis freigegeben wird: Dort gibt es Coffeeshops, wo der
Verkauf kleiner Mengen geduldet wird. Die Zahl der Cannabis-Konsumenten ist
dadurch nicht - wie vielfach befürchtet - gestiegen, sondern sogar zurückgegangen.
Obwohl die Märkte für weiche und harte Drogen weitgehend getrennt sind, ist
auch die Zahl der Konsumenten harter Drogen zurückgegangen. Die Zahl der
Drogentoten ist gesunken. Zurück nach Deutschland: 1971 hat der Gesetzgeber
Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz mit dem Argument unterstellt, "es wäre
nicht zu verantworten, die Droge jetzt frei zu geben"; man erwartete jedoch
aufgrund medizinischer Forschung, "dass man in etwa fünf Jahren zu
konkreteren Ergebnissen gelangen wird." 1994 hielt das
Bundesverfassungsgericht daran fest, das Cannabis-Verbot vor dem Grundgesetz mit
medizinischen Argumenten zu verteidigen, und schrieb in der Begründung:
"Obwohl sich ... die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren
aus heutiger Sicht als geringer darstellen, als der Gesetzgeber bei Erlass des
Gesetzes angenommen hat, verbleiben dennoch auch nach dem jetzigen
Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren
und Risiken."
Die im Betäubungsmittelgesetz hergestellte Nähe zu den Opiaten konnte jedoch keine Glaubwürdigkeit mehr finden. Das Bundesverfassungsgericht entschloss sich daher, Cannabis zur besseren Einschätzung mit Alkohol zu vergleichen. Da Alkohol ein Genuss- und Suchtmittel ist, fordert der Vergleich zum einen Antworten auf die Fragen nach Sucht und Abhängigkeit generell. Die Fragen reichen vom akuten Rausch bis zu den Folgen des chronischen und des exzessiven Gebrauchs. Zum andern fordert der Vergleich mit Alkohol Antworten auf die Fragen nach dem Genuss. Was ist Cannabis als Genussmittel? Hält es auf primitiver Stufe fest? Ist es sublimierungsfähig, also ein Rauschmittel, das sich unserer Kultur angleichen kann?
Schließlich ist zu fragen, ob der Meinungsstreit über Cannabis nicht auf dem Missverständnis beruht, dass die Medizin über Legalität oder Illegalität entscheiden müsste. Das ist nicht ihre Aufgabe; die Medizin ist verantwortlich für die erhobenen Befunde und welches Ausmaß sie haben. Vier umfangreiche Publikationen gewähren einen Überblick, wie er bisher nicht möglich war. Die erste ist eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellte Expertise, die die Forschungsliteratur zu pharmakologischen und toxikologischen Wirkungen sowie zu psychosozialen Konsequenzen des Cannabis-Konsums untersucht (1). Die zweite Publikation, gefördert vom Bundesgesundheitsministerium, präsentiert die Ergebnisse einer empirischen Forschung, der eine umfangreiche Befragung von 1 458 cannabiserfahrenen Personen zugrunde liegt (2). Die dritte Veröffentlichung ist dem Spezialproblem Cannabis im Straßenverkehr gewidmet. Es ist ein Sammelband, in dem grundlegende medizinische, psychologische und juristische Aspekte abgehandelt werden (3). Die vierte Publikation ist ein Handbuch zur Suchtmedizin (4). Unterschiedliches Konsumverhalten
Cannabis wird in der Erwartung konsumiert, Verstimmungen zu beheben, Spannungen zu lindern, Genüsse des Hörens, Sehens, Fühlens und Spürens zu intensivieren oder eine andere Art des Denkens zu genießen. Zu unterscheiden ist der vernünftige Gebrauch, in dem das rechte Maß eingehalten wird, vom unvernünftigen Gebrauch, der bis zur akuten Intoxikation oder bis zum chronischen Exzess führt. Zu unterscheiden ist außerdem zwischen Anfängern, die ausprobieren, und erfahrenen Konsumenten, die präzise Erwartungen haben. Anfänger empfinden Cannabis-Konsum als Abenteuer und Wagnis. Sie wissen nicht, worauf sie achten müssen. Sie kennen die feinen Zeichen des Rausches nicht und nehmen häufig zu viel. Der Konsum hat ihnen keine Lust gebracht, manchen sogar quälende Unlust. Dies erklärt, weshalb zwei Drittel derer, die Cannabis probieren, es bald wieder aufgeben. Problematisch sind die gewohnheitsmäßigen Dauer-Konsumenten. Sie haben mit 23,5 Jahren nicht nur das niedrigste Durchschnittsalter, sondern auch am frühesten mit dem Konsum von Cannabis begonnen (Mittel: 15,9 Jahre). Sie konsumieren Cannabis bis zu viermal pro Tag, meist um sich vorübergehend aus Angst und Lebensnot befreit zu fühlen. Wer vor schädlichen Folgen des Cannabis-Konsums warnt, bezieht sich auf die Gruppe dieser exzessiven Konsumenten.
Erfahrene Cannabis-Konsumenten sorgen für hinreichend gute äußere Umstände und werden von den Wirkungen der Droge nicht überrascht. Wie es Alkohol-Genießer gibt, so gibt es Cannabis-Genießer. Die Forschungsergebnisse lassen es zu, auf einem vergleichbaren Niveau des Genusses den Cannabis-Rausch zu beschreiben. Der Rausch ist nach vier Stunden verflogen
Cannabis wird in den allermeisten Fällen inhaliert und zielt unmittelbar auf den Genuss des Rausches, der sofort oder nach wenigen Minuten eintritt. Seine Tiefe kann daher in der Einnahmephase kontrolliert werden. Nach einer Stunde lässt die Wirkung nach, hält sich noch eine weitere Stunde und verschwindet dann allmählich. Nach drei, höchstens vier Stunden ist sie verflogen. Das macht den Cannabis-Rausch besser kontrollierbar und kalkulierbar als den Alkohol-Rausch. Ein entscheidendes Charakteristikum des Cannabis-Rausches ist die veränderte Wahrnehmung. Äußere und innere Anforderungen sorgen bei Nüchternheit für gezielte Aufmerksamkeit. Unter dem Einfluss des Cannabis-Rausches intensiviert und erweitert sich die Wahrnehmung. Die gezielte Aufmerksamkeit lässt nach, sonst wenig Bemerktes kann in die Wahrnehmung einfließen.
Ungestörtes Eingehen auf sonst weniger zugängliche Realien, Fantasien und Stimmungen und auf freieres Denken wird durch zwei Eigenschaften des Cannabis-Rausches gefördert. Zum einen wird die Zeit anders erlebt. Sie erscheint gedehnt. Bei angespannter, verantwortungsvoller Berufstätigkeit, bei Sorgen oder bei Kummer, aber auch um der puren Lust willen kann das Gefühl, vorübergehend auf einer Insel der Zeitlosigkeit zu leben, zu den besonderen Erwartungen gehören, die Cannabis zum Genuss machen. Zum anderen bleibt im Cannabis-Rausch das Bewusstsein des Rausches erhalten. Es ist jederzeit möglich, die vollständige Kontrolle über das eigene Verhalten herzustellen.
Folgen Im Rahmen des gelegentlichen oder regelmäßigen Freizeitkonsums, selbst wenn er die Frequenz von zweimal pro drei Tagen erreicht, entsteht durch Cannabis keine Sucht und keine Abhängigkeit und ist mit gesundheitlichen Schäden nicht zu rechnen. Dieses Fazit der Wissenschaft steht fest. Wird Cannabis exzessiv konsumiert, entstehen außer Toleranz-Erscheinungen keine Zeichen einer Sucht. Entsteht eine Abhängigkeit, kann sie leichter überwunden werden als beim Alkohol; denn die Entzugssymptome sind flüchtig und klingen innerhalb von Stunden, höchstens von Tagen ab. Es gibt keine somatischen Befunde von Belang. Die psychischen Befunde, die bisher in der medizinischen und dann auchin der juristischen Cannabis-Diskussion die Hauptrolle gespielt haben, sind widerlegt oder so sehr relativiert worden, dass sie als Gesundheitsgefahren, die der Gesetzgeber respektieren müsste, nicht in Frage kommen. Löst Cannabis Psychosen aus? Neuere Studien fanden keine Hinweise für eine charakteristische Psychopathologie bei Cannabis-Konsumenten, die die Diagnose einer eigenständigen "Cannabis-Psychose" rechtfertigen würden.
Kann Cannabis-Konsum Stunden, Tage oder Monate später einen Flash-Back (Echo-Rausch) auslösen? Eine solche Kausalität lässt sich wissenschaftlich nicht belegen, spielt aber praktisch eine immense Rolle, wenn auch nicht mehr im Strafrecht und Strafgericht, so doch im Verwaltungsrecht und in Verwaltungsmaßnahmen. Macht Cannabis abhängig? Nach den strengen Kriterien der medizinischen Definition der Abhängigkeit macht Cannabis-Konsum ohne den gleichzeitigen Konsum anderer Rauschmittel zwei Prozent der Konsumenten abhängig. Jedoch spricht in diesen Fällen viel dafür, dass nicht Cannabis die Abhängigkeit bewirkt, sondern dass ungünstige Lebensumstände und -einstellungen dafür verantwortlich sind. In dieser Sichtweise erscheint die Abhängigkeit von Cannabis als ein Symptom, dessen Ursache nicht in einer substanzimmanenten Gefahr, sondern in psychischen Problemen liegt.
Ist Cannabis eine Einstiegsdroge? Diesem Argument liegt ein Fehlschluss zugrunde. Aus dem Befund, dass Heroin-Süchtige zuvor Cannabis konsumiert hatten, war geschlossen worden, dass Cannabis den Weg bahnt. In der epidemiologischen und in der klinischen Forschung gibt es für diesen Umkehrschluss keinen Beleg.
Führt Cannabis zu einem amotivationalen Syndrom? Auch bei Störungsbildern, die durch Passivität und Leistungsverweigerung gekennzeichnet sind, stellt sich die Frage nach Ursache und Wirkung. In genügend kontrollierten Studien erscheint Cannabis nicht als Risikofaktor für Demotivationserscheinungen. Verkehrssicherheit
In der ersten
Stunde nach Rauschbeginn sind deutliche Leistungsdefizite festzustellen. Es ist
aber wenig wahrscheinlich, dass in dieser Zeit Auto gefahren wird. Die Erklärung
liegt in der Kalkulierbarkeit des Rausches. Der Beginn ist bestimmbar. Will der
Konsument den beabsichtigten Rausch auch auskosten, wird eine Teilnahme am Straßenverkehr
während dieser Zeit eher unwahrscheinlich. Dies wird durch Befragung zur
Fahrbereitschaft bestätigt. Schon in der zweiten Stunde nach Rauschbeginn
bessern sich die Leistungsdefizite. In der vierten Stunde zeigen sich keine
signifikanten Verschlechterungen mehr. Es gibt Resultate, die andeuten, dass häufige
Cannabis-Konsumenten schneller zu ihrer Ausgangsleistung zurückfinden als
seltene Konsumenten. Die Verkehrsmedizin hat experimentell bestätigt, dass
durch Cannabis bedingte Leistungsdefizite, wie sie für das Autofahren relevant
sind, durch Kontrollfunktionen, durch Anstrengungen in anderen Bereichen, so gut
ausgeglichen werden, dass das Unfallrisiko durch
Cannabis-Einfluss
verringert wird, also nicht zu-, sondern abnimmt. In einer Feldstudie von 1994
fuhren 0,5 Prozent der Fahrer mit Alkohol ab 0,8 Promille BAK. Ebenso viele
fuhren mit Cannabis-Konzentrationen, die auch von wochenlang zurückliegendem
Konsum stammen konnten. Die Alkoholiker waren an 11,2 Prozent aller Unfälle mit
schwerem Sach- oder Personenschaden beteiligt. Die Cannabis-Fahrer lagen nach
Unfallhäufigkeit und -schwere unter oder höchstens im Normbereich. Die Praxis
des Verwaltungsrechts jedoch, die für die Fahrerlaubnis zuständig ist, hat
Cannabis, als wäre Cannabis mit LSD vergleichbar, den Halluzinogenen
unterstellt und damit der Hypothese vom Flash-Back zu neuer Wirksamkeit
verholfen. Zwar ist in der neuesten Auflage des Gutachters "Krankheit im
Kraftverkehr" (6), dessen Leitlinien die Praxis bestimmen, der spezielle
Hinweis auf die Flash-Back-Gefahren gestrichen worden, aber die Behauptung ist
erhalten geblieben, indem von einem "besonderen Wirkungsverlauf" die
Rede ist, der " jederzeit unvorhersehbar und plötzlich" die
Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Mit dieser Behauptung kann die
Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verneint werden, wenn eine regelmäßige
Einnahme von Cannabis vorliegt. Was ist regelmäßiger Konsum? Da Fahren unter
Cannabis kein vermehrtes Unfallrisiko auslöst, macht es im Hinblick auf die
Verkehrssicherheit keinen Sinn, eine Grenze zwischen gelegentlichem und regelmäßigem
Konsum festzulegen.
Die Führung in der Cannabis-Verfolgung haben das Verwaltungsrecht und die Toxikologie übernommen. Die Verwaltung droht mit Führerschein-Entzug, die Toxikologie liefert die Nachweise. Das Zusammenspiel der Fächer ist inzwischen so weit gediehen, dass zu einer einjährigen Abstinenz, unwürdige Unterwerfung darin eingeschlossen, gezwungen werden kann, wer auffällig geworden war und nun den Führerschein wieder begehrt. Den Konsum-Gewohnheiten nach trifft es hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene. Die Verbürgung der Verhältnismäßigkeit der Mittel wird verletzt und Glaubwürdigkeitspotenziale werden aufs Spiel gesetzt. Da Cannabis-Einflüsse die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gefährden, gibt es eigentlich keinen Strafgrund, noch nicht einmal durch Fahren im akuten Rausch. Da aber die selektive Wahrnehmung, die für sicheres Autofahren unerlässlich ist, durch den Rausch geschwächt wird, lässt sich insoweit medizinisch ein Strafgrund vertreten. Resümee
Die medizinischen Argumente, die zur Aufrechterhaltung des Cannabis-Verbotes verwendet worden sind, stammen aus Befunden schwerer Pathologie. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig und anhaltend sind; Schäden, die Cannabis anrichtet, sind leicht, selten und flüchtig. Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden.
Literatur
1. Kleiber D, Kovar
K-A: Auswirkungen des Cannabiskonsums.
Eine Expertise zu
pharmakologischen und psychosozialen Konsequenzen.
Stuttgart:
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 1998.
2. Kleiber D,
Soellner R:
Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und
Risiken. Weinheim,
München: Juventa, 1998.
3. Berghaus G,
Krüger H-P
(Hrsg.): Cannabis
im Straßenverkehr. Stuttgart: Gustav Fischer, 1998.
4.
Uchtenhagen A,
Ziegigänsberger W (Hrsg.): Suchtmedizin. Konzepte,
Strategien und
therapeutisches Management. München, Jena: Urban &
Fischer, 2000.
5. Köhler M:
Freiheitliches Rechtsprinzip und
Betäubungsmittelstrafrecht.
Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft
1992: 3-64.
6.
Bundesministerium für Verkehr:
Krankheit und
Kraftverkehr. Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen
Beirats für
Verkehrsmedizin. Bonn, 1996.
Anschrift des
Verfassers: Dr. med. Carl Nedelmann Blumenau 92, 22089
Hamburg